AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Naturklangpfade - Angela Braunhold - Wildnis für Kinder

- Jede(r) Teilnehmer(in) ist verpflichtet auf seine Sachen selbst zu achten. Die Aufsichtsperson unterstützt hier bestmöglich. Sollte dennoch etwas verloren gehen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

- Teilnahmevoraussetzung ist der ausgefüllte und zurückgesendete Rückmeldebogen sowie die beim Veranstalter eingegangene Teilnahmegebühr.

- Die Teilnahmegebühr ist bis 14 Tage nach Erhalt der Anmeldebestätigung (kommt per email) zu überweisen auf folgendes Konto: Inh.: Angela Braunhold, Geldinstitut: ING, IBAN: DE53500105175419804983, BIC: INGDDEFFXXX. Fällt die Anmeldung in den Zeitraum ab 14 Tage vor der Veranstaltungsbeginn, ist der Betrag sofort fällig. Anmeldeschluss ist 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätere Anmeldungen können im Ausnahmefall in Absprache mit dem Veranstalter unter sofortiger Zahlung berücksichtigt werden.

- Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr nach schon erfolgter Anmeldung ist bei Abmeldung bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in voller Höhe möglich. Bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhält der Teilnehmer bei Abmeldung die Hälfte der Teilnahmegebühr zurück. Danach ist die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Ebenso bei Krankheit oder Teilnahmeabbruch.

- Veranstaltungsabsage durch den Veranstalter: Falls die Mindestteilnehmerzahl unterschritten werden sollte oder ein Dozent ausfällt, kann das Seminar durch den Veranstalter abgesagt werden. Sie erhalten in diesem Fall die gesamte Teilnahmegebühr zurück erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Falls möglich, wird ein Ersatztermin (freiwillig buchbar) angeboten.

- Schnitzmesser, Äxte und Sägen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Eltern benutzt werden (siehe Rückmeldebogen). Der Veranstalter weist die Kinder ein, haftet jedoch nicht für Verletzungen bei unsachgemäßem Gebrauch.

- Auf die Gefahren durch Zeckenstiche und andere in der Wildnis vorkommende Gefahren wie Giftpflanzen, herunterfallende Äste, Hirschlausfliegenstiche und den Fuchsbandwurm wird hiermit vom Veranstalter hingewiesen. Des Weiteren werden die Kinder im Gelände gründlich mit den potenziellen Gefahren vertraut gemacht. Sie stehen jedoch ausdrücklich selbst in der Verantwortung, auf Gefahren Acht zu geben und keine unbekannten Pflanzen zu konsumieren. Für dennoch entstehende Schäden haftet der Veranstalter nicht (s. Haftungsausschluss).

- Sozialverhalten in der Gruppe: Bei unseren Veranstaltungen legen wir Wert auf einen wertschätzenden, achtsamen Umgang miteinander. Sollte ein Kind, trotz pädagogischem Umgang, nach mehreren Einladungen nicht in der Lage sein, sich wertschätzend in die Gruppe zu integrieren oder friedlich für sich selbst zu sein, behält sich die Leitung vor, das Kind vorzeitig zu entlassen. Bitte sprechen Sie uns unbedingt im Vorfeld an, sollten Sie Bedenken bezüglich ihres Kindes haben. Dann können wir gemeinsam eine gute Lösung anstreben.

- Haftungsausschluss: Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich selbst und seine Handlungen innerhalb der Veranstaltung. Die Eltern verpflichten sich bei Minderjährigen die Eigenverantwortlichkeit ihrer Kinder vor der Anmeldung gut einzuschätzen. Wir übernehmen keine Haftung für psychische oder physische Schäden, die während der Teilnahme einer Veranstaltung auftreten. Alle Teilnehmer sind ausdrücklich aufgefordert, ihre eigenen Belastbarkeitsgrenzen einzuschätzen, bekannt zu geben oder sich ggf. einer Übung zu entziehen. Der Veranstalter unterstützt die Selbsteinschätzung der Kinder im Rahmen seiner Aufsichtspflicht. Jeder Teilnehmer (bzw. sein Erziehungsberechtigter) haftet für alle durch ihn verursachten Schäden.

- Minderjährige Teilnehmer: Bei Minderjährigen ist die Anmeldung vom Erziehungsberechtigten zu unterschreiben (siehe Rückmeldebogen). Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, den Leiter von gesundheitlichen Einschränkungen (z.B. Allergien usw.) schriftlich in Kenntnis zu setzen. Mit ihrer Unterschrift bescheinigen die Erziehungsberechtigten, dass das Kind befähigt ist, am Kurs teilzunehmen. Abweichungen sind dem Leiter bekannt zu geben und mit ihm abzuklären. Ein vom Leiter zu beaufsichtigendes Kind kann im Falle von wiederholter Missachtung der durch den Leiter bekannt gegebenen Sicherheitsanweisungen und damit einhergehender Gefährdung des Wohl des Kindes selbst oder des Wohl eines anderen Kindes, vom Kurs ausgeschlossen werden durch den Leiter. Ebenso gilt dies bei Schäden, Krankheit und Verletzung.

- Im Wald darf kein Müll liegen gelassen werden und lebende Pflanzen dürfen nicht ohne Absprache mit der Leitung abgezupft oder angesägt werden. Bitte weisen Sie ihre Kinder ausdrücklich hierauf hin.